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| Allgemeines |
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Straßenversion
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Quad`s und ATV`s werden in der Regel als reines Geländefahrzeug nach Europa importiert und müssen für die Straßenzulassung aufwändig von den Importeuren bzw. Händlern umgerüstet werden. Bei der Umrüstung werden Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht und Tacho nach EC-Norm angebaut.
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Deutschland
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Quads sind per Definition keine „Zweiräder“, damit ist in Deutschland die Fahrerlaubnis Klasse B wie für PKW erforderlich. Das Mindestalter zum Erwerb beträgt 18 Jahre, gleich, welchen Hubraum oder welche Leistung die Fahrzeuge haben. Aufgrund der stark gestiegenen Zulassungszahlen wurde am 1. Februar 2005 die nationale EU-Führerscheinklasse S eingeführt, die 16-Jährigen auch das Fahren von Quads mit einem Hubraum bis 50 cm⊃3; (Versicherungskennzeichen) erlaubt.
Bei der Zulassung, abhängig vom Importeur, unterscheidet man in Deutschland: Zugmaschine. Der Vorteil der Zugmaschinenzulassung liegt in der eingetragenen offenen Leistung.
4-rädriges Kfz zur Personenbeförderung (VKP). Hierbei ist eine maximale eingetragene Leistung von 21 PS möglich.
Für die Abnahme nach § 21 StVZO ist der TÜV oder DEKRA zuständig. Viele Hersteller bieten bereits Fahrzeuge mit EU-Homologation an, das heißt, eine Fahrzeugabnahme wird nicht notwendig.
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Helmpflicht
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Seit dem 21. Dezember 2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluß des Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht. "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ So weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 2005, die ab sofort in Kraft tritt. Damit sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern gleichgestellt.
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